Ausbildung an der Schule

  • Unterricht von Muttersprachlern
  • staatlich anerkannter Abschluss
  • wirtschaftssprachliches & allgemein- sprachliches Übersetzen (oder wahlweise abweichender Fachbereich)
  • hohe Anerkennung
  • Zugang ohne Hochschulreife
  • berufsbegleitend

Ausbildung an der Schule

  • Unterricht von Muttersprachlern
  • staatlich anerkannter Abschluss
  • wirtschaftssprachliches & allgemein- sprachliches Übersetzen (oder wahlweise abweichender Fachbereich)
  • hohe Anerkennung
  • Zugang ohne Hochschulreife
  • berufsbegleitend

Ausbildungsbedingung

Es braucht nicht viel für eine Top-Ausbildung

1. Zulassungsvoraussetzungen
 

Abitur oder Fachhochschulreife. Bei Mittlerer Reife oder einem gleichwertigen Bildungsabschluss muss ein Aufnahmetest abgelegt werden, um die Grundkenntnisse in Englisch, Spanisch oder Türkisch nachzuweisen. Liegen keine oder zu geringe Kenntnisse in Spanisch vor, können die erforderlichen Grundlagen in einem Einstiegsjahr erworben werden. Die Ausbildungsdauer verlängert sich dadurch um ein Jahr
(2 Semester).

2. Leistungen und Verpflichtungen

Das RBZ Rheinisches Bildungszentrum Köln gGmbH verpflichtet sich zur Unterrichtsleistung entsprechend den Festlegungen in den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen in der gültigen Fassung. Die Übersetzer- und Dolmetscherschule Köln hat die Aufgabe, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind. Sie führt die Ausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durch, dass das vorgesehene Ausbildungsziel erreicht werden kann.

Die Lehrgangsteilnehmer (m/w) sind für die Erfüllung der Aufgaben der Übersetzer- und Dolmetscherschule Köln nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten und in Zusammenarbeit mit allen der Schule Angehörenden mitverantwortlich.

3. Unterrichtserfüllung

Unterrichtsstunden, die durch Krankheit der Lehrkräfte, durch höhere Gewalt oder sonstige schulische Veranstaltungen ausfallen, werden soweit wie möglich nachgeholt. Ein Anrecht darauf besteht nicht. Ebenso besteht in solchen Fällen kein Anrecht auf Reduzierung oder Vergütung von Gebühren.↑

4. Unterrichtsverlegung

Die Schule behält sich vor, Unterrichtsstunden zu verlegen oder durch andere Lehrkräfte durchführen zu lassen.↑

5. Klassenstärke

Die Übersetzer- und Dolmetscherschule Köln hat das Recht, den Lehrgang vor Beginn abzusagen, wenn eine Teilnehmerzahl von 15 für das gewählte Ausbildungsziel nicht erreicht wird oder wenn andere wichtige, nicht von der Schule zu verantwortende Gründe vorliegen.↑

6. Versicherung und Haftungsanspruch

Die Lehrgangsteilnehmer (m/w) sind auf dem Weg zur Schule, während des Lehrbetriebes und auf dem Heimweg gegen Unfall versichert. Eine Haftung für Kleidungsstücke, Fahrräder und Kraftfahrzeuge sowie Geldbörsen und Wertgegenstände kann von der Schule nicht übernommen werden.↑

7. Teilnahmeverpflichtung

Die Lehrgangsteilnehmer (m/w) verpflichten sich,

7.1 an den Lehrveranstaltungen regelmäßig teilzunehmen und sich zu bemühen, die Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, die erforderlich sind, das Ausbildungsziel zu erreichen,
7.2 die im Rahmen des Ausbildungsplanes aufgetragenen Arbeiten sorgfältig auszuführen,
7.3 den Weisungen zu folgen, die im Rahmen des Ausbildungszieles von weisungsberechtigten Personen erteilt werden,
7.4 die für die Übersetzer- und Dolmetscherschule Köln geltenden Ordnungen zu beachten,
7.5 schuleigene Unterrichtsmittel und Einrichtungen pfleglich zu behandeln,
7.6 sich zu bemühen, demokratische Spielregeln zu wahren und in Verantwortung für das Ganze der Übersetzer- und Dolmetscherschule Köln zu handeln,
7.7 Störungen der Lehrveranstaltungen zu unterlassen,
7.8 fällige Gebühren termingerecht zu zahlen. ↑

8. Außerordentliche Kündigung

Wenn ein Teilnehmer (m/w) in seinem Verhalten diesen Verpflichtungen wiederholt zuwiderhandelt oder sie grundsätzlich nicht mehr anerkennt, ist die Übersetzer- und Dolmetscherschule Köln berechtigt, das Ausbildungsverhältnis fristlos zu kündigen. In diesen Fällen sind die vollen Semestergebühren zu zahlen.↑

9. Rechtliches

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung: Die hier erhobenen Daten werden ausschließlich für die Belange der Übersetzer- und Dolmetscherschule Köln auf Datenträger gespeichert und maschinell gemäß § 26 BDSG ausgewertet. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, soweit dies durch Rechtsvorschrift zwingend erforderlich ist.↑